A. Allgemeine Bestimmungen
I. Geltungsbereich
Cooking concept führt Kochkurse und Veranstaltungen im privaten und geschäftlichen Umfeld in den eigenen Räumlichkeiten und in denen der Auftraggeber durch und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter individueller Vereinbarung. Alle Leistungen werden dabei jeweils nur gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen cooking concept und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anders lautende Bedingungen - soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind - gelten nicht.
II. Stillschweigen
Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte aller sich hieraus ergebenden Leistungen wird Stillschweigen vereinbart.
III. Buchungen/Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden
- Alle Kurse sind nur in der Form der Kursbeschreibung der Prospekte bzw. der Website buchbar.
- Alle Informationen über Kurse (auch mit Preisen) in den Prospekten bzw. der Website stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar (invitatio ad offerendum). Sie können jederzeit geändert werden.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von cooking concept.
- Bei cooking concept können Gutscheine mit einem bestimmten Warenwert erworben werden. Die Gültigkeit der Gutscheine ist ab dem Ausstellungsdatum begrenzt auf zwei Jahre. Die Einlösung des Gutscheines ist jederzeit für Kurse oder Waren möglich, erhebt aber keinen Anspruch auf Teilnahme, sofern der Kurs bereits ausgebucht ist. Für die Verbindlichkeit der Anmeldung gelten die entsprechenden Bestimmungen. Bei der Einlösung ist die entsprechende Gutscheinnummer vorzulegen. Der Gutschein wird nur bis zu dem entsprechenden Wert eingelöst. Mehrkosten müssen entsprechend nachbezahlt werden. Eine Auszahlung des Gutscheines ist, auch in Teilbeträgen, nicht möglich.
- Für die Durchführung von Veranstaltungen werden nur erstklassige Lebensmittel verwendet. Infolgedessen behält sich cooking concept vor, Änderungen im Menü wegen Lieferengpässen durchzuführen.
- Sollte der Kunde für Veranstaltungen eigene Getränke mitbringen wollen so wird dafür ein entsprechendes „Korkgeld“ (zu zahlender Betrag pro Gast) erhoben.
IV. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht und Verzug
- Gegen Ansprüche von cooking concept kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem selben Vertrag beruht.
- Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten mit Ablauf von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann cooking concept Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz verlangen. Sollte nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, hat der Kunde cooking concept die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.
V. Sachmängel Für Ansprüche
Wegen Sachmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen.
VI. Haftung
Die Teilnahme des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung von cooking concept beschränkt sich auf Schäden an Leib und Leben, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Kunden haften für Schäden, die sie in den Räumlichkeiten von cooking concept verursachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Benutzung der Küchengeräte und –utensilien erfolgt auf eigene Gefahr! cooking concept haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Die Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass sie zweckentsprechende Kleidung zum Kochen tragen. Schürzen werden gestellt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer von cooking concept für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Urheberrecht
Die Teilnehmerunterlagen sowie seitens cooking concept schriftlich verfasste Konzepte einschließlich ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch cooking concept unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
IX. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme genutzt, gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.
X. Sonstiges:
- Erfüllungsort ist Reutlingen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist Reutlingen.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
B. Kurse / offene Veranstaltungen
I. Vertragsgegenstand
cooking concept führt Kochkurse und offene Veranstaltungen im weitesten Sinne für seine Kunden durch. Dazu gehören auch Front- und Homecooking Veranstaltungen (siehe C und D)
II. Vertragsschluss
- Die Buchung einzelner Kurse erfolgt via Internet über das Portal www.cookingconcept.de/Anmeldung . Die Buchung kann auch direkt in den Geschäftsräumen von cooking concept erfolgen oder schriftlich auf andere Form.unverzügliche Bestätigung einer Buchung durch cooking concept per E-Mail oder schriftlich in sonstiger Weise. In ihr sind Informationen über den genauen Veranstaltungsort, die einzelnen Kurszeiten sowie weitere wichtige Angaben enthalten
- Voraussetzung für die wirtschaftlich sinnvolle Durchführung eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor der Veranstaltung nicht erreicht werden, bewirkt dies unmittelbar die Auflösung des Vertrages.
- Die Teilnehmerhöchstzahl jedes reinen Kochkurses beträgt zwischen 14 und 30 Personen je nach Kursangebot. Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge des Buchungseinganges.
- Falls ein Kurs ausgebucht ist oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht stattfinden kann, erfolgt ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon. Evtl. gezahlte Teilnehmergebühren für einen nicht stattfindenden Kurs werden erstattet oder auf einen anderen Kurs angerechnet
III. Honorar und Zahlungsweise
Die Bestätigung beinhaltet eine Rechnung die binnen 1 Woche zur Zahlung fällig wird. Erfolgt die Buchung kurzfristig, so ist die Kursgebühr spätestens am Tag des Kurses zu zahlen.
IV. Organisation
Die gesamte Organisation der Veranstaltung erfolgt durch cooking concept.
V. Stornierung von Kursen/offenen Veranstaltungen
- Die Stornierung eines Kurses seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber cooking concept erklärt werden.
- Eine Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich, der Kursbetrag wird in voller Höhe auf eine Neubuchung angerechnet.
- Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält sich cooking concept das Recht vor, Kosten zu erheben. Diese sind: - bei einer Stornierung der Teilnahme innerhalb von 10 bis 30 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Entgeltes, - bei der Stornierung der Teilnahme bis 10 Tagen der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen des Kunden 100% des vereinbarten Entgeltes.
- Das Recht des Kunden, im Falle der Stornierung den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt.
- Stornierungskosten fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
C. Geschlossene Veranstaltungen inhouse
I. Vertragsgegenstand
Cooking concept führt in den eigenen Räumlichkeiten Veranstaltungen durch, die von einer Gruppe oder Einzelperson separat gebucht werden können und die ganz nach Wunsch des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde hat Art, Umfang sowie spezielle Ausstattungswünsche cooking concept konkret und in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Mitteilung via E-Mail genügt. Hierauf wird durch cooking concept ein Angebot erstellt. Dieses Angebot ist für cooking concept eine Woche bindend. Das cooking concept Team entscheidet über die Location wenn nicht speziell vom Kunden eine Location gewünscht und schriftlich bestellt ist (entweder cooking concept Küche oder cooking lounge). Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot. Innerhalb dieser Frist muss das Angebot schriftlich angenommen werden. Evtl. im Angebot vorgesehene Terminreservierungen verlieren ebenfalls ihre bindende Wirkung. Der Mindestumsatz für eine inhouse Veranstaltung beträgt 800,-€
II. Vertragsschluss
Durch die bestätigte Buchung eines vereinbarten Termins: per Email, telefonisch oder persönlich durch den Kunden ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
II. Honorar und Zahlungsweise
Der Kunde erhält nach Auftragserteilung eine Rechnung. Er ist verpflichtet 50% der enstehenden Veranstaltungskosten im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Ist die Einhaltung der oben genannten Zahlungsfristen wegen einer kurzfristigen Buchung nicht möglich, so hat die Zahlung spätestens am Tage der Veranstaltung zu erfolgen. Ist ein Zahlungseingang in der vorgezeichneten Frist nicht zu verzeichnen, hat cooking concept das Recht, von der Durchführung der Veranstaltung Abstand zu nehmen oder den Termin an Dritte zu vergeben.
V. Stornierung von gebuchten Veranstaltungen
- Stornierung durch den Kunden:
- Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber cooking concept erklärt werden.
- Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltung wird der bereits bezahlte Betrag von 50% der Gesamtrechnung einbehalten.
- Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhält cooking concept - bei einer Stornierung der Durchführung innerhalb von 7 bis 13 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn 75% des angebotenen Budgets, - bei der Stornierung der Teilnahme innerhalb von 1 - 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% des angebotenen Budgets - bei einer Stornierung der Teilnahme am Tag vor der Veranstaltung oder dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen des Kunden 100% des angebotenen Budgets
- Das Recht des Kunden, im Falle der Stornierung den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt.
- Stornierung durch cooking concept: Storniert cooking concept seine vertraglich geschuldete Leistung aus zu vertretenden Gründen mit der Folge, dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, so haftet cooking concept, nur in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.
D. Veranstaltungen außer Haus
I. Vertragsgegenstand
cooking concept führt für den Kunden eine frontcooking oder homecooking Veranstaltung durch, die die Demonstration und den Schaueffekt der Kochkunst zum Zweck nach Wunsch des Kunden durchgeführt werden. Der Interessent hat Art, Umfang sowie spezielle Ausstattungswünsche cooking concept konkret und in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Mitteilung via E-Mail genügt. Hierauf wird durch cooking concept ein Angebot das sowohl die Kosten, die Kochmethodik, die verwendeten Zutaten, den Umfang der Maßnahmen und den grundsätzlichen Ablauf definiert erstellt. Dieses Angebot ist für cooking concept eine Woche bindend. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot. Innerhalb dieser Frist muss das Angebot schriftlich angenommen werden. Evtl. im Angebot vorgesehene Terminreservierungen verlieren ebenfalls ihre bindende Wirkung. Mögliche, geringfügige Änderungen auf Grund der saisonalen oder räumlichen Gegebenheiten dürfen in geringem Maße durch cooking concept durchgeführt werden. Alle Änderungen die dem grundsätzlichen angebotenen Zweck entgegenstehen müssen vor Beginn der Veranstaltung dem Kunden angezeigt werden.
II. Vertragsschluss
Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch die schriftliche Annahme des Angebots.
III. Dauer, Zeit und Ort des Veranstaltung
- Die Veranstaltung wird individuell vereinbart wobei auch im Vorfeld bereits die voraussichtliche Dauer definiert wird. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache möglich.
- Die Veranstaltung kann seitens des Kunden zu jeder Zeit beendet werden, seitens cooking concept bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.
- Die Veranstaltung wird in geeigneten Räumlichkeiten durchgeführt, die vorher von cooking concept besichtigt werden müssen. Sollte dies aus Gründen des Kunden nicht möglich sein, ist cooking concept berechtigt evtl. anfallende Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ggf. sogar vom Vertrag zurück zu treten.
IV. Honorar und Zahlungsweise
- Der Kunde erhält nach Auftragserteilung eine Rechnung. Er ist verpflichtet 50% des veranschlagten Veranstaltungsbudgets im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung hat spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Ist die Einhaltung der oben genannten Zahlungsfristen wegen einer kurzfristigen Buchung nicht möglich, so hat die Zahlung spätestens am Tage der Veranstaltung zu erfolgen. Ist ein Zahlungseingang in der vorgezeichneten Frist nicht zu verzeichnen, hat cooking concept das Recht, von der Durchführung der Veranstaltung Abstand zu nehmen. Mehrkosten, die während der Veranstaltung angezeigt werden müssen, werden separat nachberechnet. .
V. Stornierung von gebuchten Veranstaltungen
- Stornierung durch den Kunden
- Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber cooking concept erklärt werden.
- Bei einer Stornierung bis 8 Tage vor Veranstaltung werden die bereits entrichteten 50% einbehalten.
- Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhält cooking concept - bei einer Stornierung der Durchführung innerhalb von 1 bis 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn 100% des angebotenen Budgets • bei einer Stornierung Veranstaltung am Tag vor der Veranstaltung oder dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen des Kunden 100% des angebotenen Budgets
- Das Recht des Kunden, im Falle der Stornierung den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt.
- Stornierung durch cooking concept: Storniert cooking concept seine vertraglich geschuldete Leistung aus zu vertretenden Gründen mit der Folge, dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, so haftet cooking concept, in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ Reutlingen, 30.05.2024